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Psychiatrische Rehabilitation - Teil I: Was ist das und wie kann man diese beantragen?

Obwohl die meisten Patienten, die an einer psychiatrischen Erkrankung leiden, über die Möglichkeit einer Therapie im ambulanten niedergelassenen Setting (Arztpraxis), oder in einem stationären Setting (psychiatrisches Krankenhaus), Bescheid wissen, ist ihnen die Möglichkeit einer Behandlung und Betreuung in einem psychiatrischen Rehabilitations- Setting nicht bekannt. Dies liegt auch daran, dass die Möglichkeit einer psychiatrischen Rehabilitationsbehandlung erst seit ~2002 in Österreich angeboten wird. In diesem Artikel wird versucht, diese Form der Therapie und Betreuung anschaulich und verständlich zu erklären. 


Psychiatrische Rehabilitation - Definition

Ziel der psychiatrischen Rehabilitation ist, den Genesungsprozess des Patienten zu fördern, mit dem Ziel, eine rasche Wiederherstellung der Gesundheit des Patienten erreichen zu können, damit eine erneute Teilnahme des Patienten am alltäglichen und beruflichen Leben, ohne körperliche oder seelische Beeinträchtigung, möglich ist. Dies bedeutet, dass die Teilnahme an einer psychiatrischen Rehabilitation den Heilungsverlauf der psychiatrischen Erkrankung fördern kann und einem ungünstigen Verlauf dieser, entgegenwirkt. Somit könnte eine drohende langwährende Invalidität, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit des Betroffenen, verhindert werden.

 

Es soll jedoch vermerkt werden, dass, aufgrund des individuellen Verlaufes der jeweiligen psychiatrischen Erkrankung, bei den Betroffenen, eine Verschlechterung der Erkrankung, trotz Teilnahme an einer psychiatrischen Rehabilitation, möglich ist. Um den Behandlungserfolg günstig beeinflussen zu können, wäre es von großer Wichtigkeit, dass man den Zeitpunkt der Rehabilitations-Therapie, dem Genesungsverlauf des Patienten anpasst. Somit ist die ideale Zeit für eine mögliche Teilnahme an einer psychiatrischen Rehabilitation, die Zeit gegen Ende der „akuten Therapie“ der jeweiligen psychiatrischen Erkrankung. Dies bedeutet, dass eine notwendige medikamentöse, sowie psychotherapeutische Behandlung der psychiatrischen Erkrankung, bereits vor Beginn der Rehabilitation stattfinden sollte. Auch diagnostische Maßnahmen, im Sinne von Ausschluss von weiteren psychiatrischen, oder anderen körperlichen Erkrankungen (wie Schilddrüsenerkrankungen, oder Diabetes), sollten am besten im Vorfeld der psychiatrischen Rehabilitation stattfinden.


Rehabilitation – Beantragung

Eine psychiatrische Rehabilitation kann mittels des Sozialversicherungs-Formulars: „Antrag auf Rehabilitations-, Kur- bzw. Erholungsaufenthalt“, durch den Patienten und seinem ihn behandelnden Arzt, beantragt werden. Sie finden den Bogen online unter folgender Internet-Adresse:

https://www.svagw.at/cdscontent/load?contentid=10008.555962&version=1451987433

 

Informationen zur Rehabilitation können Sie unter folgenden Links finden:

https://www.svagw.at/portal27/svaportal/content?contentid=10007.741935&viewmode=content

 

https://www.gesundheit.gv.at/gesundheitssystem/leistungen/krankenhausaufenthalt/kuraufenthalt

 

Eine Liste von allen Rehabilitationszentren (alle Indikationen), finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

https://www.gesundheit.gv.at/service/gesundheitssuche/rehasuche/inhalt

 

oder:

https://rehakompass.goeg.at/#/allgemein

 

Bei einer Besprechung mit dem betreuenden Mediziner, soll die Indikation, aber auch das Ziel für eine psychiatrische Rehabilitation, besprochen und im Antrag niedergeschrieben werden. Im Rahmen dieser Besprechung kann man sich über die unterschiedlichen Formen der psychiatrischen Rehabilitation und die für sich selbst erfolgversprechendste Form, noch einmal erkundigen.


Psychiatrische Rehabilitation - Unterschiedliche Arten

 

 

In Österreich besteht derzeit die Möglichkeit eine psychiatrische Rehabilitation im stationären, sowie im ambulanten-Setting absolvieren zu können. Obwohl mittlerweile mehrere Zentren für stationäre oder ambulante psychiatrische Rehabilitation, von verschiedenen Anbietern zur Verfügung stehen, werden die ambulanten Einrichtungen nur in Ballungszentren (z.B. derzeit in Graz, Linz, Salzburg, Wien, Wiener Neustadt), angeboten.

Zusätzlich wird zwischen einer „Phase II“ und „Phase III“, psychiatrischer Rehabilitation unterschieden. Diese Einteilung basiert auf einer Empfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), bezüglich der Einteilung der Patientenversorgung. Die „Phase II“ kann sowohl stationär, als auch ambulant absolviert werden, während die „Phase III“-Rehabilitation, nur im ambulanten Setting angeboten wird. Grundsätzlich dauert eine „Phase II“ psychiatrischer Rehabilitation 6 Wochen, während bei der „Phase III“, die maximale Therapiedauer ein Jahr beträgt. Eine „Phase III“ psychiatrischer Rehabilitation, kann nur nach erfolgreicher Absolvierung einer „Phase II“-Rehabilitation, beantragt und wahrgenommen werden. Mit der Teilnahme des Patienten an einer anschließenden „Phase III“ psychiatrischer Rehabilitation, wird der Genesungsprozess des Patienten weiter gefördert, besonders im Sinne einer erneuten Integration des Patienten in sein gewohntes soziales und berufliches Umfeld.

 

Besonders in den urbanen Gebieten, erlaubt die Phase III-Rehabilitation, den teilnehmenden Patienten an weiteren beruflichen Maßnahmen teilzunehmen, oder mit der erneuten Aufnahme ihrer Arbeitstätigkeit zu beginnen, während sie eine regelmäßige Therapie und Betreuung beim jeweiligen psychiatrischen ambulanten Rehabilitationszentrum erhalten.


Beim zweiten Teil dieses Artikels können Sie näheres über die notwendigen Voraussetzungen für eine Teilnahme an einer psychiatrischen Rehabilitation, sowie über die dort angebotenen Therapien, lesen.


Quellen:

Konstantinidis A. Retour ins Leben – Depression und Rehabilitation. Ärzte Exklusiv, 2017, Ausgabe 06+07/17: 6-9.

Lenz G., Schosser A. Psychiatrische Rehabilitation. Journal für Neurologie, Neurochirurgie und Psychiatrie, 2015, 16(4), 164-167.

Lenz G. Rehabilitation bei psychischen Störungen unter besonderer Berücksichtigung der ambulanten Reha. WISO 2012; 12: 53–68 

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